Buß- und Bettag in Deutschland

Feiertag Datum Gesetzlicher Feiertag in
Buß- und Bettag in Deutschland 2024 Mittwoch, den 20.11.2024 Sachsen
Buß- und Bettag in Deutschland 2025 Mittwoch, den 19.11.2025 Sachsen
Buß- und Bettag in Deutschland 2026 Mittwoch, den 18.11.2026 Sachsen
November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1
23
45678910
11121314151617
1819
20
21222324
252627282930
November 2025
MoDiMiDoFrSaSo
1
2
3456789
10111213141516
1718
19
20212223
24252627282930
November 2026
MoDiMiDoFrSaSo
1
2345678
9101112131415
1617
18
19202122
23242526272829
30

Der Buß- und Bettag wird traditionell nur noch in Sachsen als Feiertag angesehen. In früheren Jahren wurde der Tag variabel ausgelobt und erst seit Ende des 19. Jahrhunderts einigte man sich in der evangelischen Kirche auf die Festlegung des Buss- und Bettags auf den Mittwoch vor dem Totensonntag bzw. einen Termin elf Tage vor dem 1. Advent. Entsprechend lässt sich kein exaktes Datum festlegen. Fest steht, dass der Buß- und Bettag stets zwischen dem 16. und dem 22. November stattfindet.

 Evangelische Kirche

Evangelischer Feiertag: Der Buß- und Bettag

Wofür steht der Buß- und Bettag?

Die Tradition des Buß- und Bettags lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Tage der Buße im Sinne eines Überdenkens seiner Taten und einer Besinnung waren und sind nicht zwingend an den christlichen oder evangelischen Glauben gebunden und fanden auch schon in Zeiten vor der Reformation statt.

Nach dem Wegfall der so genannten Quatembertage, an denen an vier Terminen im Jahr gefastet wurde, fand 1532 auf Anordnung des damaligen Kaisers der erste Bettag statt. 1878 existierten gleich 47 Bußtage, die auf 24 unterschiedliche Daten fielen. 28 deutsche Länder hatten unterschiedliche Vorstellung hinsichtlich des genauen Termins und erst 1934 wurde der Buß- und Bettag zum gesetzlich einheitlichen Feiertag für ganz Deutschland.

Es folgten unterschiedliche Regelungen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik, wobei ab 1981 die gesamte Bundesrepublik einen Feiertag festlegte und nach der Wiedervereinigung auch die neuen Bundesländer mitzogen.

Abschaffung des Buß- und Bettags als einheitlicher Feiertag

1994 wurde der Buss- und Bettag abgeschafft, um die Arbeitgeber zu entlasten. Seitens der damaligen Bundesregierung sollte die Mehrarbeit der Arbeitnehmer für eine Finanzierung der zuvor eingeführten Pflegeversicherung führen. Mehrere Anläufe für eine Wiedereinführung oder eine Verhinderung der Abschaffung scheiterten.

Dadurch, dass der Buß- und Bettag in Sachsen beibehalten wurde, sind auch die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent höher als im übrigen Bundesgebiet.

In Bayern ist der Buss- und Bettag schulfrei, jedoch werden die Lehrer nicht von ihrer Arbeit freigestellt, sondern legen einen so genannten „pädagogischen Tag“ zum Zweck der Weiterbildung ein.

Manche Bundesländer haben am Buß- und Bettag auch besondere Regelungen hinsichtlich Tanzveranstaltungen, doch lassen sich keine speziellen Rituale oder Feierlichkeiten an diesem Tag ausmachen.