Entschädigung statt Ärger: Was dir bei verspäteten Flügen zusteht


Kaum etwas trübt den Urlaubsstart so sehr wie eine verspätete Maschine. Man sitzt fest am Gate, der Akku ist leer, das eigene Kind springt gestresst herum und aus dreißig Minuten Verzögerung werden plötzlich drei Stunden. Doch was viele Reisende nicht wissen: In solchen Fällen stehen ihnen oft klare Entschädigungsansprüche zu. Die EU-Fluggastrechte regeln genau, wann Airlines zahlen müssen, und wie viel.

1. Die rechtliche Grundlage: EU-Verordnung 261/2004

Seit 2004 gilt in der gesamten Europäischen Union ein einheitlicher Schutz für Flugreisende. Diese EU-Fluggastrechte-Verordnung legt fest, dass Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben, wenn ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht wurde, vorausgesetzt, sie sind von einem EU-Flughafen gestartet oder mit einer EU-Airline in der EU gelandet.

Je nach Entfernung des Fluges und Dauer der Verspätung beträgt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro: 

  • 250 € bei Kurzstrecken bis 1.500 km
  • 400 € bei Mittelstrecken bis 3.500 km
  • 600 € bei Langstrecken über 3.500 km

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind, die Rechte gelten für alle Fluggäste gleichermaßen.

2. Wann Sie Anspruch haben & wann nicht

Die Faustregel lautet: Ab drei Stunden Verspätung gibt es Geld. Aber nur, wenn die Airline selbst verantwortlich ist. Technische Probleme, Personalengpässe oder mangelnde Planung zählen dazu, außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken hingegen nicht.

Typische entschädigungspflichtige Gründe sind:

  • Technische Defekte am Flugzeug
  • Mangelhafte Organisation der Airline
  • Verspätungen durch fehlendes Personal oder Crew-Umläufe

Kein Anspruch besteht bei:


  • Streiks des Flughafenpersonals
  • Extremem Wetter (z. B. Sturm, Schneefall)
  • Vogelschlag oder Sicherheitswarnungen

3. So gehen Sie richtig vor

Viele Airlines reagieren erst, wenn sie merken, dass der Fluggast seine Rechte kennt.
Beachten Sie daher einfach folgende Schritte:

  • Flugunterlagen sichern (Bordkarte, Buchungsnummer, Belege)
  • Verspätung dokumentieren (z. B. Fotos der Anzeigetafel oder Uhrzeit)
  • Anspruch geltend machen: direkt bei der Airline oder über einen Dienstleister

Tipp: Es gibt Spezialportale, welche die Kommunikation zum Thema Entschädigung Flugverspätung übernehmen und rechtlich für Sie einstehen. Dies erfolgt grundsätzlich auf Erfolgsbasis. Das bedeutet: Sie zahlen tatsächlich nur, wenn Sie Geld bekommen.

Bild: Fluggastrechte sichern die Rechte für Passagiere bei Verspätungen. Bildquelle: BerndRehbein via pixabay.com

4. Zusatzleistungen bei langen Wartezeiten

Schon ab zwei Stunden Verspätung muss die Airline die eigenen Passagiere kostenlos versorgen. Das erfolgt meist mit Snacks, Getränken und gegebenenfalls Hotelübernachtung, wenn der Flug erst am nächsten Tag geht. Wichtig: Diese Versorgungsleistungen gelten zusätzlich zur finanziellen Entschädigung.

Ein Beispiel:
Wenn Sie fünf Stunden am Flughafen festsitzen, dann bekommen Sie Gutscheine für Essen. Diese Leistungen haben aber nichts mit der Geldzahlung von bis zu 600 Euro zu tun. Beide Ansprüche sind getrennt voneinander zu beanspruchen.

5. So vermeiden Sie Stress beim nächsten Mal

Ein paar einfache Tricks helfen, entspannt zu bleiben, auch wenn’s mal mühsam wird:

  • Laden Sie alle wichtigen Dokumente offline aufs Handy, damit Sie auch ohne internet Zugriff haben.
  • Prüfen Sie den Flugstatus vor der Anreise zum Flughafen.
  • Melden Sie sich bei der Airline-App an, hier gibt es im Regelfall die aktuellsten Updates
  • Bewahren Sie Ruhe: Freundlichkeit beschleunigt die Hilfe, das lokale Personal ist nicht für die Verspätung verantwortlich. 

Viel wichtiger aber: Machen Sie Ihre Rechte geltend. Die EU-Verordnung existiert, um Passagieren Sicherheit und Fairness zu geben. Jede berechtigte Entschädigung signalisiert den Airlines, dass Zuverlässigkeit kein Luxus, sondern Pflicht ist. 

Also: Flugverspätungen lassen sich nicht immer verhindern, aber der Ärger darüber schon. Wer seine Rechte und Urlaubstage kennt, bekommt nicht nur Geld zurück, sondern auch das gute Gefühl, ernst genommen zu werden. Also: Nächstes Mal nicht ärgern, sondern handeln.